Die Entwicklung der Burschenschaftlichen Gemeinschaft
Die Burschenschaftliche Gemeinschaft (BG) wurde am 15. Juli 1961 in München von 42 Burschenschaften aus der Bundesrepublik Deutschland und aus der Republik Österreich gegründet. Die Gründung der BG war die Antwort auf den kurz vorher stattgefundenen Burschentag der Deutschen Burschenschaft in Nürnberg, auf dem die Anträge zur Wiedervereinigung der beiden Teilverbände DB und DBÖ nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hatten. Die damals in München versammelten Burschenschafter haben deshalb mit der Gründung der BG die angestrebte Wiedervereinigung de facto vollzogen.
Heute umfaßt die BG 42 Mitgliedsburschenschaften, in der Mehrzahl Burschenschaften einschließlich ihres Altherrenverbandes, in einigen Fällen lediglich die aktive Burschenschaft oder auch nur den Altherrenverband (dann meist bei langzeitig vertagter oder aufgelöster Aktivitas). Trotz der 1971 erfolgten Auflösung einer losen Arbeitsgemeinschaft mit weiteren Burschenschaften (S. Gründungsprotokoll Absatz 15) pflegen wir weiter freundschaftlichen Kontakt zu Bünden mit ähnlicher Grundlage; es ist Ziel der BG, diese zum Eintritt in diese zu bewegen. Und natürlich bemühen wir uns weiter, diejenigen Burschenschaften der DBÖ, die noch nicht in der DB sind, zum Beitritt zur BG (sofern nicht bereits erfolgt) und letztendlich auch zur DB zu bewegen.
Seit 1961 beraten die Burschenschaften der BG alle burschenschaftlichen, hochschulpolitischen und verbandspolitischen Fragen gemeinsam, und sie treffen ebenso gemeinsam alle Entscheidungen – eine Trennung nach DB- und DBÖ-Bünden wurde in der Entscheidungsfindung nie praktiziert.
Oberstes beschlußfassendes Organ der BG ist die BG-Sitzung, auf der alle Mitgliedsburschenschaften Sitz und Stimme haben; Alte Herren sind ebenso willkommen wie Aktive, da wir die unseres Erachtens für Lebensbünde widersinnige Trennung von Alten Herren und Aktiven, wie früher im Gesamtverband üblich gewesen, bei uns nie durchgeführt haben. Die BG verfügt weder über eine Satzung, noch über eine Geschäftsordnung, schriftliche Richtlinien bestehen lediglich aus dem Gründungsprotokoll, sowie aus der Kassen- und Beireitungsordnung – Geschäftsordnungsdebatten und Verfahrensstreitigkeiten hat es bisher noch nicht gegeben, da alle Mitgliedsburschenschaften von den gleichen ideellen Voraussetzungen ausgehen und in gleicher Gesinnung die Erhaltung, Einigung und Stärkung der Burschenschaft als erklärtes Ziel anstreben.
Die Geschäftsführung obliegt einer im allgemeinen jährlich neu gewählten Vorsitzenden Burschenschaft. Dieser steht ein Ausschuß zur Seite, der aus Burschenschaftern der BG besteht, die sich über Jahre hinweg für die Verbandsarbeit engagiert haben. Ebenfalls werden in diesen Ausschuß die der BG angehörenden Amtsträger in der DB und im Vorort der VAB einbezogen, um die erwünschte Nähe zur Arbeit des Gesamtverbandes zu erreichen.
Seit 1969 steht die BG auch Burschenschaftern aus ihr nicht angehörenden Bünden offen. Als Einzelmitglieder haben sie zwar kein Stimmrecht auf der BG-Sitzung, aber ihr aktives Bekenntnis zu unseren Ideen ist besonders viel wert für uns. Vor allem sollen die Einzelmitglieder in ihren Bünden darauf hinarbeiten, diese zum Eintritt in die BG zu bewegen.
